Bosch Rexroth Group Service Point
Since 2015 we have been the only company worldwide in the control and drive industry to bear the "Bosch Rexroth Service Point" status. We supply our maintenance services including the repair, exchange and sale of replacement and new parts for the broad product portfolio of Bosch Rexroth ranging from drives, to motors and gear units, to controllers, plugin cards and all of the accessories. Thanks to the Bosch Rexroth Group Service Point status, you will enjoy many benefits as one of our customers – we would like to present these in further detail on our website.
In a direct comparison with other manufacturerindependent repair shops, you benefit from our bundled specialist knowledge of a wide range of different manufacturers, optimum availability, the shortest repair times and great prices thanks to top OEM conditions.
WORLDWIDE, FAST, PROFESSIONAL, AND ABSOLUTELY TRANSPARENT
In addition to comprehensive consultation, we assess the prospects of success for your outstanding international claims in advance and, if necessary, engage our experts on-site to quickly realize your demands. We act as intermediaries between you and your customer, approaching them in their native language and mindset. This significantly increases the chances of success and, in most cases, avoids a time-consuming and costly procedure.
Mit dem Konzept „JOB-CAR“ ist der Arbeitgeber vor den üblichen Problemen, die mit einem Leasingvertrag und der arbeitsvertraglichen Überlassungsvereinbarung verbunden sind, geschützt. Der Arbeitgeber ist von der Halterhaftung und allen Kostenrisiken befreit. Die Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16 entfällt. Die Abwicklung von Schadensfällen sowie die Abrechnung der Wartungskosten und des Kraftstoffverbrauchs erfolgt direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer.
Die Vorteile auf einen Blick:
-keine Halterhaftung des Arbeitgebers
-keine Leasingverpflichtung des Arbeitgebers
-keine Abwälzung der Sach- und Preisgefahr
-keine arbeitsrechtlichen Risiken
-keine Kosten bei Beendigung des Entgeltanspruchs
-keine Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
-keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16
-keine CO2-Bilanzierungspflich gemäß Scope 3
Firmen- oder Dienstwagen für alle Mitarbeiter? Mit unserem Leasingkonzept für JobCar und einer Gehaltsumwandlung ist das kein Problem. Der Arbeitgeber zieht die Leasingraten, die er an AMS zahlt, vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers ab. Ist kein Gehaltsabzug möglich, entfallen die Leasingraten. Der Arbeitgeber wird niemals nachbelastet. Auch nicht bei erhöhter Abnutzung bzw. Fahrleistung, bei Schäden oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzw. Rückgabe. Die Abwicklung von Störfällen erfolgt allein zwischen AMS und Arbeitnehmer.
Wir beraten Sie ausführlich und praxisorientiert zum Datenschutz.
Im Rahmen unserer Datenschutzberatung gestalten wir gemeinsam mit Ihnen datenschutzkonforme Unternehmensprozesse. Hierzu entwickeln wir Lösungen ohne unnötigen Zusatzaufwand, mit denen Sie unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben Ihre Ziele effizient erreichen.